Starthilfe für die Gastronomie
Der Tourismus zählt zu jenen Branchen, der durch die behördlich angeordneten Betriebs- und Grenzschließungen besonders von der Corona-Pandemie betroffen ist. Aufgrund dessen hat das Land Vorarlberg als Sofortmaßnahme zum Wiederhochfahren der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe eine Förderung in Form eines einmaligen direkten Zuschusses bereitgestellt. Dadurch werden Betriebe die ihren Firmensitz und ihre Betriebsstätte in Vorarlberg haben unterstützt.
Gefördert werden bestimmte Kosten die im Zusammenhang mit dem Wiederhochfahren von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben entstehen. Dazu zählen Lebensmittel die regional eingekauft und in Vorarlberg produziert werden, Getränke, Werbe- und Marketingkosten, Waren- und Betriebsmittel (z.B. Tisch- und Bettwäsche, Maschinen, Computer) sowie Kosten für externe Dienstleistungen. Diese Kosten müssen zwischen dem 1.6.2020 und 31.3.2021 angefallen sein.
Basis für die Förderung ist der Nettoumsatz aus der Beherbergung und der Gastronomie im Zeitraum vom 1.3.2019 bis 31.5.2019. Bei Mischbetrieben ist ausschließlich der gastronomische Umsatz anzugeben. Von diesem Nettoumsatz beträgt der Förderzuschuss 6% und ist mit maximal EUR 50.000 pro Betrieb gedeckelt. Nicht gefördert werden z.B. Saunaeinnahmen, Tabakverkäufe, Verkäufe von Anlagevermögen oder Mieteinnahmen von Dienstwohnungen.
Der Förderantrag muss zwischen dem 1.6.2020 und dem 30.9.2020 per e-mail (tourismus@vorarlberg.at) beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingebracht werden.