Stabilitätsabgabegesetz Frist 1.4.2012

Wenn das neue Gesetz am 28.3. entsprechend dem Ministerialentwurf beschlossen wird, sind zwei gravierende Änderungen ab 1.4.2012 zu beachten. Der Veräußerungsgewinn bei Immobilien unterliegt ab diesem Datum dem besonderen Steuersatz von 25%, wobei ab dem 11. Jahr noch ein Inflationsabschlag angerechnet wird. Diese neue Steuer trifft den Verkauf von Grund und Boden, Gebäuden oder grundstückgleichen Rechten, die seit dem 1.4.2002, also noch innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist, gekauft wurden.
Liegt der letzte entgeltliche Erwerbsvorgang mehr als 10 Jahre zurück, beträgt die Steuerbelastung für einen Verkauf 3,5% vom Verkaufserlös. Haben Umwidmungen nach dem 31.12.1987 stattgefunden, beträgt der Steuersatz sogar 15%. Die neuen Regelungen werden noch ergänzt durch Befreiungen, wie ua die Hauptwohnsitzbefreiung. Um noch in die alte Regelung zu kommen, genügt der Abschluss eines Vertrages vor dem 1.4.2012.
Das neue Gesetz bringt weiters ab dem 1.4.2012 auch den Verlust des Vorsteuerabzugs für die Geschäftsraumvermietung, wenn der Mieter das Grundstück nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug ausschließen (gilt nicht für Gebäude, mit deren Errichtung schon vor diesem Stichtag begonnen worden ist). In Zukunft verlängert sich der Berichtigungszeitraum bei Gebäuden für die geltend gemachte Vorsteuer von 10 auf 20 Jahre. Hier stellt die Übergangsregelung aber nicht auf den Vertragsabschluss ab, sondern auf die tatsächliche Innutzungnahme.