Staatsanleihen
Griechenland hat im Rahmen seiner Entschuldungsmaßnahmen bestehende griechische Staatsanleihen zwangsweise gegen neue Wertpapiere ausgetauscht. Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Informationsschreiben die ertragsteuerlichen Konsequenzen aus diesem Umtausch dargestellt.
Grundsätzlich liegt bei einem Tausch eine Veräußerung der hingegebenen Sache und eine Anschaffung der im Gegenzug erhaltenen Sache vor, was zu einer steuerlichen Realisierung der Wertänderungen führt. Von dieser steuerlichen Realisierung wird beim Umtausch der griechischen Staatsanleihen abgesehen, da es sich beim zwangsweisen Tauschvorgang um eine teilweise Enteignung der Anleihegläubiger handelt.
Für den Fall, dass bei der Anschaffung der griechischen Staatsanleihen ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht wurde, kommt es zu keiner Nachversteuerung der umgetauschten Papiere.
Wenn die griechischen Staatsanleihen zur Deckung von Pensionsrückstellungen angeschafft wurden, wird bei der Deckungshöhe auf den Nennbetrag der beim Zwangsumtausch erhaltenen Wertpapiere abgestellt.