Sparpaket

 

Am 6. März wurde vom Ministerrat die Regierungsvorlage des Stabilitätsgesetz 2012 beschlossen. Die Beschlussfassung im Parlament ist Ende März vorgesehen. Ein kurzer Überblick der steuerlichen Maßnahmen:
 
  • Solidarabgabe für Besserverdiener: Bis zu einem Bruttomonatsgehalt von EUR 13.280 wird der 13. und 14. Monatsbezug wie bisher mit 6% besteuert. Bei höheren Bezügen kommt es (je nach Höhe des Einkommens) zu einer zusätzlichen Einkommensteuerbelastung zwischen 3% und 6,28%. Die Solidarabgabe ist befristet für die Jahre 2013 bis 2016 vorgesehen.
  • Gewinnfreibetrag:  Für Unternehmer soll der 13%ige Gewinnfreibetrag in den Jahren 2013 bis 2016 reduziert werden. Ab einem Gewinn in Höhe von EUR 175.000 wird er auf 7% und ab einem Gewinn von EUR 350.000 auf 4,5% reduziert.
  • Bausparprämie: Die Bausparprämie soll ab April 2012 halbiert werden.
  • Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge: Auch die staatliche Förderung bei der Zukunftsvorsorge wird halbiert.
  • Gruppenbesteuerung: Die Verrechenbarkeit von Verlusten ausländischer Betriebsstätten bzw. Gruppenmitglieder wird eingeschränkt.