Sozialversicherung: neue Beiträge 2012

Die Höchstbeitragsgrundlage für die Vorschreibung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde neu mit 59.220,- € pro Jahr (Vorjahr 58.800,- €) festgesetzt. Die Beitragssätze für die Pensionsversicherung (17,5%), für die Krankenversicherung (7,65%) und für die Mitarbeitervorsorgekasse (1,53%) wurden gleich belassen.
Die Mindestbeitragsgrundlage in der gewerblichen Sozialversicherung beträgt im Jahr 2012 in der Krankenversicherung 8.052,24 € und in der Pensionsversicherung 7.857,96 € pro Jahr. Die Unfall-versicherung kostet 99,- € pro Jahr. Somit beträgt der Mindestbeitrag für 2012 in der gewerbliche Sozialversicherung 2.213,28 und der Höchstbeitrag 15.898,92 €.
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt dann ab 1.1.2012 als geringfügig, wenn es für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist und das Durchschnittsentgelt 28,89 € täglich oder insgesamt 376,26 € nicht übersteigt, oder für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist und als Entgelt nicht mehr als 376,26 € monatlich zustehen.