Sozialversicherung

Durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (Sparpaket) ergaben sich noch einige Änderungen im Bereich der Sozialversicherung:

  • Höchstbeitragsgrundlage: In der Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung wird die Höchstbeitragsgrundlage für das Jahr 2013 um EUR 90 pro Monat erhöht. Dieser angehobene Betrag stellt dann die Basis für die laufenden Erhöhungen der Folgejahre dar.
  • Mindestbeitragsgrundlage: In der Pensionsversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) wurde die bereits vorgesehene Absenkung auf die Geringfügigkeitsgrenze bis zum Jahr 2018 ausgesetzt. Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung bleibt somit bis zum Jahr 2017 bei EUR 654,83 pro Monat.
  • Pensionsversicherungsbeitrag: Der Pensionsversicherungsbeitrag nach dem GSVG wird ab dem Jahr 2013 von derzeit 17,5% auf 18,5% erhöht.
  • Bauern: Die Eigenbeiträge der Bauern zur Pensionsversicherung werden stufenweise angehoben. Ab dem 1.7.2012 beträgt der Beitragssatz 16% (bisher 15,5%), ab dem 1.7.2013 beträgt er 16,5% und ab dem 1.1.2015 wird er auf 17% erhöht.