Sorgfaltspflichten für Eigentümer

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) ist im Jahr 2018 in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Österreich um. In diesem Register müssen die wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft (z.B. Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Trusts, Vereine usw.) eingetragen und offengelegt werden. Wirtschaftliche Eigentümer sind jene natürliche Personen, denen diese Gesellschaft wirtschaftlich zugerechnet bzw. von welchen sie kontrolliert wird. Die Verletzung dieser Meldeverpflichtung ist mit hohen Strafen bedroht.

Die erstmalige Registrierung erfolgte im Jahr 2018. Mit einem maximalen Abstand von 12 Monaten sind alle Rechtsträger verpflichtet, ihre umfassenden Sorgfaltspflichten wahrzunehmen und die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer auf ihre Aktualität zu überprüfen. Das WiEReG sieht strenge Maßstäbe für jede Überprüfung der Aktualität der Eigentums- und Kontrollstrukturen vor. Die Überprüfung der Daten muss dokumentiert und im Falle einer Kontrolle nachgewiesen werden.

Wenn sich die gemeldeten Daten sowie die Eigentums- bzw. Kontrollstrukturen geändert haben, ist (innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Kenntnis der geänderten Strukturen) eine Änderungsmeldung an das Register vorzunehmen. Weitere Informationen und eine umfangreiche Fallbeispielsammlung der zu meldenden Daten können auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at/wiereg) abgerufen werden.