Senkung der Umsatzsteuer

Der Nationalrat hat am 20. März 2018 die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen von 13 % auf 10 % beschlossen. Damit wird die Erhöhung der Umsatzsteuer durch die Steuerform 2015/16 wieder zurückgenommen. Durch diese Maßnahme sollen Verwaltungskosten für Unternehmer gesenkt werden, weil die teilweise komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung und Verköstigung (z.B. Halbpension) auf die unterschiedlichen Steuersätze (10 % für die Verköstigung bzw. 13 % für die Beherbergung) unterbleiben kann. Darüber hinaus soll durch diese Senkung eine Annäherung an die reduzierten Steuersätze in den Nachbarländern (z.B. Deutschland) erreicht werden, wodurch die Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus gestärkt werden soll.

Die Reduktion des Umsatzsteuerersatzes auf 10 % betrifft die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen (z.B. das ortsübliche Frühstück) wenn der Preis dafür im Beherbergungsentgelt enthalten ist und die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke samt Nebenleistungen, wenn dafür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird.

Diese im März beschlossene Änderung des Umsatzsteuergesetzes soll mit 01. November 2018 in Kraft treten. Der ermäßigte Steuerersatz in Höhe von 10 % soll somit auf Umsätze anzuwenden sein, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden. Eine Übergangslösung für bereits gebuchte und auch schon (an)bezahlte Nächtigungen ist derzeit nicht vorgesehen.