Selbstanzeige machen
Der Finanzminister hat bei einer parlamentarischen Anfrage mitgeteilt, dass das Finanzministerium eine Gruppenanfrage an die Schweiz übermittelt hat. Mit dieser Gruppenanfrage soll die Identität jener österreichischen Steuerpflichtigen in Erfahrung gebracht werden, die vor Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz (01.01.2013), ihr Vermögen ohne Bezahlung der Abgeltungssteuer bzw. Offenlegung der Erträge in ein anderes Land transferiert haben. Unklar ist noch, für welche Zeiträume die Informationen von der Schweiz nach Österreich übermittelt werden.
Wenn Anleger ihre Gelder oder Wertpapiere im fraglichen Zeitraum in ein anderes Land transferiert haben und die Gruppenanfrage antragsgemäß beantwortet wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung sämtliche Namen in Erfahrung bringt. Betroffene Anleger sollten deshalb noch vor der Tatentdeckung eine Selbstanzeige einbringen, um straffrei zu bleiben.
Ohne Selbstanzeige beträgt die Strafe bei einer Abgabenhinterziehung bis zu 200% des verkürzten Betrages wobei für den Tatbestand des Abgabenbetruges neben sehr hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen vorgesehen sind. Beim Verschieben von bislang unversteuerten Geldbeträgen werden die Finanzämter bzw. die Gerichte von einem Vorsatz ausgehen, was bei der Strafbemessung entsprechend (nachteilig) berücksichtig wird.