Registrierkassen Jahresbeleg
Seit 1. April 2017 muss jede Registrierkasse der Registrierkassensicherheitsverordnung entsprechen und mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen ausgestattet sein. Neben der Verkettung und Signierung der Einzelumsätze dienen die Start-, Monats- und Jahresbelege als zusätzliche Sicherheit für die Gewährung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Darüber hinaus müssen die Jahresbelege geprüft werden.
Jahresbeleg
Zum Abschluss jedes Geschäftsjahres ist für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen, zu überprüfen und gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht 7 Jahre aufzubewahren. Die Überprüfung des Jahresbeleges 2019 muss bis spätestens 15. Februar 2020 vorgenommen werden. Diese Überprüfung teilt dem Finanzamt mit, dass die Registrierkasse ordnungsgemäß in Betrieb ist. Sie kann manuell mit der BMF Belegchek-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice durchgeführt werden. Wenn die Registrierkasse über die technischen Voraussetzungen verfügt, den Jahresbeleg elektronisch zu erstellen und über den Registrierkasse-Webservice zur Prüfung ans Finanz-Online zu übermitteln, kann der Ausdruck und die Aufbewahrung des Beleges entfallen. Detaillierte Informationen zu den Registrierkassen können auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) abgerufen werden.
Achtung: Sollte die Überprüfung nicht bis 15.2.2020 erfolgen, kann das vom Finanzamt als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt und mit einer Strafe versehen werden.