Registrierkassen
Ab 01. April 2017 muss jede Registrierkasse der Registrierkassensicherheitsverordnung entsprechen und mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen ausgestattet sein. Darüber hinaus ist eine Registrierung der Einrichtung über FinanzOnline erforderlich. Der aktive Manipulationsschutz ist am Beleg als QR-Code erkennbar. Er beinhaltet einen Signaturwert wodurch die Barumsätze chronologisch miteinander verkettet werden und eine eventuelle Datenmanipulation nachgewiesen werden kann.
Um die Unternehmer bei der Installation und Anmeldung ihrer neuen Kassensysteme zu unterstützen hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) das „Handbuch – Registrierkasse Online“ veröffentlicht. Darin sind einige nützliche Informationen zur Registrierung angeführt. Das Handbuch kann im Internet unter https://finanzonline.bfm.gv.at/eLearning/BMF_Handbuch_Registrierkassen.pdf abgerufen werden.
Wenn die geforderten Sicherheitsvorkehrungen vorsätzlich nicht installiert werden, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000 bestraft werden kann. Gemäß einer Information des BMF wird von einer Bestrafung abgesehen, wenn der Unternehmer über eine Registrierkasse verfügt die der Kassenrichtlinie entspricht, die Belege über die Barumsätze lückenlos erteilt wurden und er nachweist, dass er die Umrüstung des Kassensystems bis Mitte März 2017 bei einem Kassenhändler beauftragt hat. In Anbetracht der hohen Strafen ist es ratsam sich rechtzeitig darum zu kümmern.