Reduktion der Umsatzsteuer

Im Kampf gegen die C0VID-19 Krise hat die österreichische Bundesregierung für besonders betroffene Branchen eine weitere Unterstützungsmaßnahme angekündigt. Die Umsatzsteuer soll in der Gastronomie, der Kulturbranche und im publizierenden Bereich temporär vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 5% reduziert werden.

Im Bereich der Gastronomie betrifft diese Reduktion der Umsatzsteuer die Abgabe aller Speisen und Getränke, wenn dafür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe erforderlich ist. Es sollen aber auch Tätigkeiten für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (z.B. Schutzhütten) vom Anwendungsbereich umfasst sein.

Im Kulturbereich sind von dieser Maßnahme z.B. der Besuch von Museen, Naturparks, Theater, Kinos oder Musikveranstaltungen umfasst. Auch für den Erwerb von Zeitungen und anderen periodischen Druckschriften sowie Bücher soll der neue ermäßigte Steuersatz gelten.

Diese geplante Senkung der Umsatzsteuer führt auch zu notwendigen Anpassungen bei den Registrierkassen, der Belegausstellung und den Rechnungen. Zur besseren Vorbereitung für die Unternehmer hat das Finanzministerium auf seiner Homepage ein Informationsschreiben sowie eine FAQ zur Anpassung der Registrierkassen herausgegeben (www.bmf.gv.at), damit die gesetzlichen Anforderungen an die Belegerstellung nach der Registrierkassensicherheitsverordnung erfüllt werden können. Die finale Beschlussfassung des Gesetzes ist für Anfang Juli vorgesehen und steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU Kommission.