Ratenzahlungsmodell

Die bis 15.1.2021 bestandenen Stundungen für Abgabenrückstände auf dem Finanzamtkonto wurden ja automatisch bis zum 31.3.2021 zinsfrei verlängert. Die Zahlungsfrist für laufende Abgaben, die im Zeitraum 26.9.2020 bis 28.2.2021 fällig werden, wurde automatisch auf den 31.3.2021 verschoben. Für zwischen dem 15.3.2020 und dem 31.3.2021 entstandene Abgabenrückstände wurde eine neue Zahlungserleichterung in der Bundesabgabenordnung normiert.

Als Grundkonzept können die überwiegend COVID-19 bedingten Abgabenrückstände in Ratenzahlungen in 2 Phasen über insgesamt 36 Monate zurückgezahlt werden. Dafür muss man mit der Phase 1 beginnen und ab dem 4.3. bis zu 31.3.2021 einen Antrag ans Finanzamt stellen. Für die Abgabenschuldigkeiten, einschließlich der Steuervorauszahlungen der Phase 1 kann ein Ratenzahlungsantrag bis zum 30.6.2022 (somit für 15 Monate) eingebracht werden. Die Stundungszinsen dafür betragen 2% über dem Basiszinssatz, somit derzeit 1,38%.

Ist bis zu diesem Zeitpunkt eine vollständige Einrichtung nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Ratenzahlung für weitere 21 Monate beantragt werden. Dieser Antrag ist dann vor dem 31.5.2022 einzubringen. Dafür muss in der Phase 1 zumindest 40% des Rückstandes entrichtet worden sein und glaubhaft gemacht werden, dass die Schulden zusätzlich zu den laufend zu entrichtenden Abgaben in Phase 2 entrichtet werden können.