Persönlichkeitsbildung

Bisher haben die Abgabenbehörden Ausgaben für die Persönlichkeitsbildung kategorisch steuerlich nicht anerkannt. Eine in einem Kindergarten der Caritas tätige Sozialpädagogin hatte Kosten für ein Seminar geltend mit dem Inhalt theoretischer und praktischer Arbeit in Körpererfahrung, Haltungs-, Ausdrucks-, Gefühls- und Bewusstseinschulung, Selbsterkenntnis und Charakter-bildung geltend gemacht.
Das Finanzamt lehnte die Abzugsfähigkeit ab, mit der Begründung, dass das vermittelte Wissen keine berufsspezifischen Inhalte vermittle und die Kenntnisse aus dem Seminar auch privat verwertet werden könnten. Der dagegen angerufene Verwaltungsgerichtshof hat nun in einer aktuellen Entscheidung der Kindergärtnerin Recht gegeben.
Die Pädagogin konnte nachweisen, dass der Beruf eine stabile Persönlichkeit und besondere emotionale Stärke erfordere. Die Kenntnisse aus dem Seminar können in der Kinderwohlfahrt auch entsprechend verwertet werden. Auch beim Berufsstand der Lehrer können derartige Werbungskosten entstehen, wenn dargelegt werden kann, das vermittelte Wissen auch den Schülern zugute kommt.