Papamonat (Familienzeitbonus)
Der Nationalrat hat im Juli 2019 eine Änderung der rechtlichen Bestimmungen des Papamonats beschlossen. Als Papamonat (Familienzeitbonus) wird eine Auszeit bezeichnet, die es frisch gebackenen Vätern erlaubt, nach der Geburt des Kindes zusammen mit den im Mutterschutz befindlichen Müttern bei ihren Kindern zu sein und gemeinsame Zeit (maximal 1 Monat) zu verbringen. Einen Rechtsanspruch darauf gab es bisher im Wesentlichen nur bei öffentlich Bediensteten.
Ab 01. September 2019 haben alle Väter einen Rechtsanspruch auf Arbeitsfreistellung nach der Geburt ihres Kindes wenn sie Anspruch auf Familienbeihilfe haben, mit dem Kind und der Mutter in einem gemeinsamen Haushalt leben, einen Antrag beim Sozialversicherungsträger gestellt haben und das Erwerbstätigkeitserfordernis erfüllen. D.h. der Vater muss in den letzten 182 Kalendertagen vor Bezugsbeginn eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. In diesem Zeitraum dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
Spätestens 3 Monate vor Beginn des errechneten Geburtstermins muss der Vater dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Beginn der Freistellung ankündigen und eine Woche nach der Geburt den endgültigen Antrittszeitpunkt mitteilen. Während der Dienstfreistellung erhalten die Väter keine Gehaltsfortzahlung. Vom Staat gibt es eine Ausgleichszahlung (Familienzeitbonus) in Höhe von EUR 22,60 pro Tag (max. EUR 700). Geht der Vater später in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen