Optionen in der Krankenversicherung
Bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) kann die Krankenversicherung individuell nach den eigenen Bedürfnissen gestaltet werden. Es wird zwischen der Sach- und der Geldleistungsberechtigung unterschieden. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach der Höhe der Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres. Wenn die sog. „Sachleistungsgrenze“ (EUR 77.699,99) überschritten wird, besteht eine Geldleistungsberechtigung. Geldleistungsberechtigte werden im Krankheitsfall als Privatpatienten behandelt und erhalten die bezahlten Rechnungen (max. 80%) rückvergütet. Sachleistungsberechtigte werden auf Patientenschein behandelt.
Einige Leistungen sind für beide gleich geregelt. Unterschiede gibt es z.B. bei der freien Arztwahl, bei Spitalsbehandlungen („Sonderklasse“), dem Medikamentenbezug oder bei Zahnbehandlungen. Wenn das Einkommen unter der Sachleistungsgrenze liegt, besteht die Möglichkeit in die Geldleistungsberechtigung zu „optieren“. Die Option kostet bei der „vollen Geldleistungsberechtigung“ € 114,28 pro Monat. Sie beginnt mit dem Monatsersten nachdem der Antrag gestellt wurde (für die Spital-Sonderklasse gibt es eine Wartefrist von 6 Monaten).
Versicherungsprämien für eine private Spital-Zusatzversicherung können sich reduzieren, wenn eine Geldleistungsberechtigung hinsichtlich der Spital-Sonderklasse besteht. Die Meldepflicht gegenüber der Versicherung liegt beim Kunden. Eine Rückerstattung von zu viel entrichteten Versicherungsprämien ist nicht vorgesehen.