Optionen in der Krankenversicherung
Bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft kann die Krankenversicherung individuell gestaltet werden. Es wird zwischen der Sach- und der Geldleistungsberechtigung unterschieden. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach der Höhe der Einkünfte im drittvorangegangenen Jahr. Wenn die sog. „Sachleistungsgrenze“ (71.819,99 Euro) überschritten wird, besteht eine Geldleistungsberechtigung. Geldleistungsberechtigte werden im Krankheitsfall als Privatpatienten behandelt und erhalten die bezahlten Rechnungen (max. 80 %) rückvergütet. Sachleistungsberechtigte werden auf Patientenschein behandelt.
Einige Leistungen sind für beide gleich geregelt. Unterschiede gibt es z.B. bei der freien Arztwahl, die Spitalsbehandlungen („Sonderklasse“), dem Medikamentenbezug oder bei Zahnbehandlungen. Wenn das Einkommen unter der Sachleistungsgrenze liegt, besteht die Möglichkeit in die Geldleistungsberechtigung zu „optieren“. Die Option kostet bei der „vollen Geldleistungsberechnung“ 105,20 Euro pro Monat. Sie beginnt mit dem Monatsersten nachdem der Antrag gestellt wurde – für die Spital-Sonderklasse gibt es allerding eine Wartefrist von sechs Monaten.
Versicherungsprämien für eine private Spital-Zusatzversicherung können sich reduzieren, wenn eine Geldleistungsberechtigung hinsichtlich der Spital-Sonderklasse besteht. Die Meldepflicht gegenüber der Versicherung liegt allerdings beim Kunden. Eine Rückerstattung von zu viel entrichteten Versicherungsprämien ist nicht vorgesehen.