Optionen in der Krankenversicherung
Schwarzach. In der gewerblichen Sozialversicherung wird bei der Krankenversicherung zwischen der Sach- und der Geldleistungsberechtigung unterschieden. Wenn die "Sachleistungsgrenze" in Höhe von 68.039,99 Euro überschritten wird, besteht eine Geldleistungsberechtigung. Geldleistungsberechtigte werden im Krankheitsfall als Privatpatienten behandelt und erhalten die bezahlten Rechnungen (max. 80 Prozent) rückvergütet. Sachleistungsberechtigte werden auf Patientenschein behandelt.
Einige Leistungen sind für Geld- bzw. Sachleistungsberechtigte gleich geregelt. Unterschiede gibt es z.B. bei der ärztlichen Hilfe (freie Arztwahl), bei Spitalsbehandlungen in der "Sonderklasse", dem Medikamentenbezug oder bei Zahnbehandlungen und Zahnersätzen. Wenn das Einkommen unter der Sachleistungsgrenze liegt, besteht die Möglichkeit in die Geldleistungsberechtigung zu "optieren". Die Option kostet bei der "vollen Geldleistungsberechtigung" 99,84 Euro pro Monat.
Die Option beginnt mit dem Monatsersten nachdem der Antrag gestellt wurde. Bis zum 31.03.2016 kann die Option auch noch rückwirkende zum 01.01.2016 gestellt werden. Versicherungsprämien für eine private Spital-Zusatzversicherung können sich reduzieren, wenn einen Geldleistungsberechtigung hinsichtlich der Spital-Sonderklasse besteht. Die Meldepflicht gegenüber der Versicherung liegt allerdings beim Kunden. Eine Rückerstattung von zu viel entrichteten Versicherungsprämien ist nicht vorgesehen.