Nutzung ausländischer Firmenfahrzeuge

Die Europäische Union hat mit einer Durchführungsverordnung vom 13.02.2015 die private Nutzung von Drittlandsfahrzeugen, die in der EU nicht verzollt worden sind (z.B. ausländische Firmenfahrzeuge), weiter beschränkt. Diese Beschränkung trifft insbesondere Grenzgänger denen ein Firmenfahrzeug von ihrem Schweizer oder Liechtensteiner Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Bislang war die Privatnutzung von ausländischen Firmenfahrzeugen in der EU möglich, wenn dies im Anstellungsvertrag vorgesehen war.

Ab 01. Mai 2015 wird die private Nutzung des Firmenfahrzeuges nur noch für Fahrten zwischen dem Arbeitsplatz (Schweiz, Liechtenstein) und dem Wohnort (Österreich) oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag vorgesehenen Tätigkeit                  (z.B. Kundenbesuche) gestattet sein. Die Verwendung für andere Privatfahrten (z.B. Einkäufe, Urlaube udgl.) sowie die Nutzung durch Familienangehörige oder fremde Dritte soll (ohne Verzollung in der Europäischen Union) nicht mehr möglich sein.

Aus diesem Grund sollten die Arbeitsverträge geprüft werden und im Arbeitsvertrag möglichst alle Aufgaben die eine grenzüberschreitende Fahrt erfordern könnten, genau angeführt werden. Darüber hinaus sollte auch eine Kopie des Arbeitsvertrages im Auto mit geführt werden, damit dieser im Falle einer Zollkontrolle vorgelegt werden kann.