NPO-Unterstützungsfonds

Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen.
Die Antragstellung für das 4. Quartal 2021 ist unter dem Zugang https://antrag.npo-fonds.at bis zum 30.4.2022 möglich. Voraussetzungen dazu sind, dass die Organisationen ihren Sitz und ihre Tätigkeit in Österreich haben und das Gründung- oder Errichtungsdatum vor dem 1.9.2021 gewesen ist sowie eine wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Corona-Krise ausgelöst wurde. Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss geleistet, der zur Abdeckung von taxativ aufgezählten Fixkosten dient.

Der Einnahmen-Ausfall wird für den Zeitraum 1.10.2021 bis 31.12.2021 zum Vergleichszeitraum 1.10.2019 bis 31.12.2019 ermittelt. Darüber hinaus wird wieder ein pauschaler „Struktursicherungsbeitrag“, diesmal in Höhe von 5% (bisher 7% bzw 10%) der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen geleistet. Dieser Beitrag ist mit 75.000,- € begrenzt. Erforderlich ist ein Mindesteinnahmenausfall von 10% im Vergleichszeitraum. Gefördert werden maximal 90% des den Mindesteinnahmenausfall übersteigenden Betrags.