Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld

Für Geburten ab dem 01.03.2017 kommt es zu einer Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG). Für die Eltern besteht nunmehr die Wahl zwischen zwei Systemen. Die Entscheidung muss bei der erstmaligen Antragstellung getroffen werden und ist auch für den zweiten Elternteil bindend.

Pauschales Kinderbetreuungsgeld: Das pauschale Kinderbetreuungsgeld kann unabhängig von einer Erwerbstätigkeit bezogen werden. Es beträgt in Summe EUR 12.366,20 (wenn nur ein Elternteil das KBG bezieht) bzw. EUR 15.449,28 wenn sich beide Elternteile den KBG Bezug aufteilen. Bei dieser Variante sind die Zuverdienstgrenzen (EUR 16.200 jährlich bzw. 60% der Letzteinkünfte) weiterhin zu beachten.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Diese Variante ist für jene Eltern vorgesehen, die sich nur kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen. Bei dieser Variante beträgt das KBG 80% der Letzteinkünfte (max. EUR 66/Tag – rd. EUR 2.000/Monat). Die Zuverdienstgrenze bei dieser Variante beträgt EUR 6.800 pro Jahr.

Teilen sich die Eltern die Kinderbetreuung auf (mind. 40:60), besteht darüber hinaus noch Anspruch auf den neu geschaffenen Partnerschaftsbonus. Er beträgt EUR 500,00 pro Elternteil und kann gleichzeitig mit dem KBG beantragt werden. Das Bundesministerium für Familie und Jugend hat auf seiner Homepage (www.bmfj.gv.at) einen Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner eingerichtet, bei dem man die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten durchrechnen kann.