Neues Unterstützungspaket
Die Bundesregierung hat Mitte März ein neues Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Gastronomie und der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschlossen. Es bringt im Wesentlichen drei Unterstützungen für die betroffenen Betriebe.
Kurzarbeitsbonus: In der Kurzarbeit entstehen Urlaubsansprüche der Dienstnehmer und verursachen Kosten. Betriebe, die seit November durchgehend von der Schließung betroffen sind, sollen für den März einen Einmalzahlung in Höhe von bis zu 825 Euro netto pro Mitarbeiter zusätzlich zum jeweiligen Kurzarbeitsbeitrag erhalten. Sie kann zur Ausbezahlung der Urlaubsansprüche genutzt werden.
Trinkgeldersatz: In der Gastronomie ist das Trinkgeld ein wesentlicher Gehaltsbestandteil der Dienstnehmer, der aufgrund der Schließungen weggefallen ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von einer Trinkgeldpauschale betroffen waren, sollen nun einmalig einen Trinkgeldersatz in Höhe von 175 Euro netto erhalten.
Ausfallbonus: Jedes Unternehmen, das mindestens 40 Prozent Umsatzausfall im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallbonus in Höhe von 15 Prozent des Umsatzausfalles beantragen. Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen wird dieser Ausfallbonus im März auf 30 Prozent erhöht. Zudem soll die Obergrenze für diesen Bonus von 30.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. Gemeinsam mit dem Akonto für den „Fixkostenzuschuss 800.000“ kann im März ein Bonus von bis zu 80.000 Euro beantragt werden. Der Antrag kann ab 16. April 2021 über Finanzonline gestellt werden.