Neuerungen im WiEReG

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) ist im Jahr 2018 in Kraft getreten. In diesem Register müssen die wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft (z.B. Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Trusts, Vereine usw.) eingetragen und offengelegt werden. Wirtschaftliche Eigentümer sind jene natürliche Personen, denen diese Gesellschaft wirtschaftlich zugerechnet bzw. von welchen sie kontrolliert wird. Die erstmalige Registrierung erfolgte im Jahr 2018. Mit einem maximalen Abstand von 12 Monaten sind alle Rechtsträger verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten wahrzunehmen und die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer auf ihre Aktualität zu überprüfen. Wenn sich die gemeldeten Daten geändert haben, ist (innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Kenntnis der geänderten Strukturen) eine Änderungsmeldung an das Register vorzunehmen. Durch eine Gesetzesnovelle im Juli 2019 ist es jetzt zu umfangreichen Änderungen gekommen, die im Jahr 2020 in Kraft treten. In Zukunft muss zusätzlich zur jährlichen Überprüfung auch eine jährliche Meldung erstattet werden. Darin sind die festgestellten Änderungen zu melden, es müssen aber auch die gemeldeten Daten (wenn es keine Änderungen gibt) bestätigt werden. Weiters wurde eine öffentliche Einsicht in das Melderegister eingeführt. In Zukunft kann jeder elektronisch einen öffentlichen Auszug von der Registerbehörde anfordern, welcher unter anderem Angaben über den Rechtsträger, die wirtschaftlichen Eigentümer bzw. das Wohnsitzland enthält.