Neuerungen in der Sozialversicherung

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 01.01.2015 monatlich EUR 405,98 (2014: EUR 395,31 ), die tägliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt neu EUR 31,17  (2014: EUR 30,55 ). Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt im ASVG EUR 4.650,00 (14 Gehälter) und für Gewerbetreibende EUR 5.425,00, somit beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage neu im Jahr 2015 EUR 65.100,00 (Vorjahr EUR 63.420,-00). Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung bleibt bei 18,5% (bei freiberuflichen Erwerbstätigen nach dem FSVG 20%). Die Beitragssätze für die Krankenversicherung von 7,65% und 1,53% für die Selbständigenvorsorge sind auch gleich geblieben. Der monatliche Beitrag für die Unfallversicherung wurde auf EUR 8,90 (2014: EUR 8,67 ) erhöht. Somit zahlt ein Gewerbetreibender in der Höchstbemessungsgrundlage EUR 18.126,48 pro Jahr an die Sozialversicherung (2014: EUR 17.658,70 ).

Der Einkauf von Schul-/Studienzeiten kostet ohne Risikozuschlag EUR 1.060,20           (2014: EUR 1.032,84 ). Eine weitere Neuerung zur Sozialversicherung der Selbständigen ist der zinsfreie Aufschub der Versicherungsnachzahlungen für Neugründer. Nachzahlungen für seit 2014 einlangende Steuerbescheide können auf drei Jahre verteilt werden. Als Alternative zum Postweg stehen SVA-Versicherten viele Services auch online zur Verfügung. Ab 2015 kann neuerdings auch über Finanz-Online ohne zusätzliches Passwort auf Sozialversicherungsdaten zugegriffen werden.