Neuerungen in der Personalverrechnung 2017
Mit dem 01.01.2017 wird die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach dem ASVG geringfügig oder vollversichert ist, ausschließlich anhand der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017: € 425,70) vorgenommen. Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze entfällt, unbedeutend ist die durchschnittliche Höhe des Entgelts pro Arbeitstag.
Personen, die bisher vollversichert waren und aufgrund der Neuregelung nur mehr in der Unfallversicherung teilversichert sind, können eine Selbstversicherung eingehen, sofern keine andere Versicherung besteht. In der Personalverrechnung muss sehr aufwendig jeder einzelne Beschäftigungstag als einzelnes Beschäftigungsverhältnis gewertet werden. Für Dienstnehmer ist die Neuregelung positiv, weil bspw das Arbeitslosengeld bei Arbeiten an einzelnen Tagen weiterhin bezogen werden kann.
Weitere Neuerungen sind ein Alterspensionsbonus (4,2%), die großzügigere Abgeltung der Aufwendungen bei Kurzarbeit und die Steuerfreiheit von Aushilfsbezügen. Bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern (mehr als 25% Beteiligung) soll im Zusammenhang mit KFZ-Sachbezügen für die Berechnung der Lohnnebenkosten die Sachbezugswerteverordnung zu Anwendung kommen. Zudem werden die Lohnnebenkosten gesenkt, der Dienstgeberbeitrag wird von 4,5% auf 4,1% herabgesetzt.