Neuerungen 2016

 

Mit 1.1.2016 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Ein kurzer Überblick:

  • Kfz Sachbezug: Darf ein Dienstnehmer ein Firmenfahrzeug auch für private Fahrten nutzen, muss dafür ein Sachbezug angesetzt werden. Ab 1.1.2016 kommt ein neuer Sachbezugswert zur Anwendung. Für Fahrzeuge mit einem CO2 Wert von mehr als 130 g/km beträgt er 2% der Anschaffungskosten (max. 960). Für Fahrzeuge mit einem CO2 Wert von weniger als 130 g/km beträgt er 1,5% (max. 720). Für Elektrofahrzeuge muss kein Sachbezug angesetzt werden.
  • Regelbedarfssätze: Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsabsetzbetrages müssen (wenn keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt) zumindest die Regelbedarfssätze bezahlt werden. Diese wurden ab 1.1.2016 je nach Alter des Kindes auf EUR 199 bis EUR 555 erhöht.
  • Auflösungsabgabe: Bei einer Dienstgeberkündigung oder einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses, muss idR eine Auflösungsabgabe bezahlt werden. Diese wurde mit 1.1.2016 auf EUR 121 erhöht.
  • Dienstgeberdarlehen: Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen oder Dienstgeberdarlehen wurde die als Sachbezug anzusetzende Zinsersparnis ab 1.1.2016 mit 1% festgesetzt. Für Darlehen und Vorschüsse bis zu einem Betrag von EUR 7.300 muss kein Sachbezug berücksichtigt werden. Vom Dienstnehmer bezahlten Zinsen werden in Abzug gebracht.