NEUERUNGEN 2015

Mit Beginn des Jahres 2015 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Ein kurzer Überblick:

  • Verlustverrechnung: Ab dem Veranlagungsjahr 2014 müssen Verluste (Verlustvorträge) bei der Einkommensteuer zu 100% mit positiven Einkünften verrechnet werden. Bisher erfolgte die Verrechnung nur mit 75%, was zur Folge hatte, dass die unteren Progressionsstufen bei der Einkommensteuer erhalten geblieben sind.
  • Intrastat Meldungen: In der Intrastat Meldung werden die innergemeinschaftlichen Warenlieferungen an die Statistik Austria gemeldet, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Die jährliche Meldeschwelle wurde mit 1.1.2015 von EUR 550.000 auf EUR 750.000 angehoben.
  • Sonstige Leistungen: Für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an in der EU ansässige Nichtunternehmer gilt ab 1.1.2015 die Steuerpflicht am Empfängerort.
  • Kfz Abstellplatz: Die Privatnutzung eines dienstgebereigenen Abstellplatzes stellt einen Sachbezug in Höhe von EUR 14,53 pro Monat dar. Die bisherige Einschränkung auf taxativ aufgezählte Städte wurde gestrichen. Nunmehr ist der Sachbezug dann anzusetzen, wenn das Abstellen eines Kfz auf öffentlichen Flächen gebührenpflichtig ist und der vom Dienstgeber bereitgestellte Abstellplatz innerhalb der Gebührenzone liegt.