Neuerungen 2015
Mit Beginn des Jahres 2015 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Ein kurzer Überblick:
• Dienstwohnung: Wird einem Dienstnehmer eine Wohnung verbilligt oder kostenlos zur Verfügung gestellt, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. In Vorarlberg wird ab 01.01.2015 ein Richtwert in Höhe von EUR 8,28/m2 (bisher EUR 7,92/m2) herangezogen. Bei einer arbeitsplatznahen Wohnung bis zu einer Größe von 30m2 wir kein Sachbezug angesetzt.
• Regelbedarfssätze: Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsabsetzbetrages müssen (wenn keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt) zumindest die Regelbedarfssätze bezahlt werden. Diese wurden ab 1.1.2015 je nach Alter des Kindes auf EUR 197 bis EUR 550,- erhöht.
• Auflösungsabgabe: Bei einer Dienstgeberkündigung oder einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses, muss idR eine Auflösungsabgabe bezahlt werden. Diese wurde mit 01.01.2015 auf EUR 118,- erhöht. • Pensionsabfindung: Eine Pensionsabfindung ist die Abgeltung einer Firmenpension mit einem Kapitalbetrag. Der Abfindungsgrenzbetrag wurde mit 01.01.2015 auf EUR 11.700,- erhöht. Bis zu diesem Grenzbetrag wird die Abfindung mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Übersteigt die Pensionsabfindung diese Freigrenze, unterliegt der Abfindungsbetrag dem laufenden Lohnsteuertarif.