Neue Besteuerung von Kapitalerträgen

Durch das Budgetbegleitgesetz kommt es zu einer umfassenden Neuregelung der Besteuerung von Kapitalvermögen. So sind etwa die Banken seit 1.4.2012 verpflichtet, 25% Kapitalertragsteuer (KESt) auf Kursgewinne einzubehalten. Bei der Besteuerung von Zinsen aus Bankguthaben und Sparbüchern ergeben sich keine Änderungen.
Werden Anleihen, Aktien und andere Wertpapiere im betrieblichen Bereich gehalten, lassen sich zum Teil durch die neue Verlustverrechnung Steuervorteile gegenüber dem außerbetrieblichen Bereich lukrieren. Ebenfalls ab 1.4.2012 kommt es zu einem automatischen, laufenden Verlustausgleich für Kursgewinne aus Aktien und Fondanteilen durch die Banken, welche nach dem 31.12.2010 entgeltlich erworben wurden bzw. für Anleihen und Zertifikate, welche nach dem 31.3.2012 entgeltlich erworben wurden.
Die jeweilige Bank behandelt den Verlustausgleich bei allen Einzeldepots desselben Kunden depotübergreifend. Bei Depots mit mehreren Inhabern erfolgt der Verlustausgleich nur auf diesem Depot und nicht übergreifend. Bankübergreifend ist kein Verlustausgleich möglich. Es bleibt der Weg über Geltendmachung in der persönlichen Steuererklärung.