Neue Befreiungen
Laut der Regierungsvorlage zur Steuerreform werden nächste Woche im Nationalrat neue Steuerbefreiungen für Dienstnehmer beschlossen. Schon bisher blieben Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen bis zu einer Höhe von EUR 186,00 pro Jahr und Arbeitnehmer steuer- bzw beitragsfrei. Laut Entwurf kann ab nächstem Jahr daneben zusätzlich aus Anlass eines Dienst- oder eines Firmenjubiläums ein Sachgeschenk bis zu dieser Höhe steuer- bzw beitragsfrei pro Jahr und Arbeitnehmer gewährt werden. Auch die Mitarbeiterrabatte sollen neu geregelt werden. Ziel ist eine Vereinheitlichung für alle Berufsgruppen. Nach dem Reformentwurf können Rabatte an eigene Dienstnehmer steuerfrei belassen werden, wenn sie an alle Arbeitnehmer eines Betriebes bzw an bestimmte Gruppen gewährt werden und 20% im Einzelfall nicht übersteigen. Wird mehr als dieser Grenzwert gewährt, sind diese Vorteile insoweit steuerpflichtig, wenn ihr Gesamtbetrag EUR 1.000,00 übersteigt. Es braucht hierfür personenbezogene Einzelaufzeichnungen.
Auch geldwerte Vorteile aus zielgerichteter Gesundheitsförderung und Prävention sowie Impfungen, die den Dienstnehmern gewährt werden, sollen künftig steuerfrei sein. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können in Zukunft bis zu EUR 3.000,00 pro Jahr unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden und die Übernahme von Begräbniskosten durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer oder dessen engste Angehörige soll in Zukunft ebenso frei sein.