Mittelstandfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017

Die Bundesregierung hat im Rahmen eines „KMU-Finanzierungspaketes“ beschlossen, eine modernisierte Regelung für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften zu schaffen. Ziel des Gesetzes ist der erleichterte Zugang zu Eigenkapital für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in der Gründungsphase, aber auch in der Wachstumsphase bis zu einer allfälligen Börsenfähigkeit.

Private Investoren (oder institutionelle Investoren) investieren in Beteiligungen an Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die Eigenkapital bündeln und dieses wiederum den Unternehmen zielgerichtet zur Verfügung stellen. Die Setzung steuerlicher Anreize soll dazu beitragen, ein möglichst breites Anlegerpublikum anzusprechen.

Demnach sollen neu für private Investoren Ausschüttungen aus diesen Gesellschaften bis zu 15.000,- € jährlich steuerfrei sein. Zudem sind die Gesellschaften von der Körperschaftsteuerpflicht auf Veräußerungsgewinne und sonstige Wertänderungen hinsichtlich der Beteiligungen am Zielunternehmen befreit. Begleitend zum neuen Regime sollen die Regelungen für den Vertrieb praxisnäher gestaltet werden. Die Umsetzung erfolgt nach erfolgreicher beihilfenrechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission.