Meldung von Kapitalflüssen

Begleitend zur Einführung des zentralen Kontenregisters wurden Banken dazu verpflichtet, Kapitalabflüsse von privaten Konten über EUR 50.000,00 an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. Die Finanz prüft in letzter Zeit verstärkt diese Meldungen und fordert eine Vielzahl von Unterlagen dazu an. Dabei geht es zumeist darum, die Plausibilität der Zahlungsflüsse darauf hin zu analysieren, ob eine allfällige Steuerhinterziehung erkennbar ist. Betroffen von dieser Regelung sind z.b. die Auszahlung von Sicht-, Termin oder Spareinlagen bzw. die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren. Gemeldet erden nicht nur Abflüsse von Einzelbeträgen über EUR 50.000, sondern auch offenkundig verbundene Zahlungen. Gemeint sind dabei Zahlungen, die in einem einzelnen Vorgang abgewickelt werden könnten aber trotzdem getrennt durchgeführt wurden (z.B. zwei Überweisungen zu je EUR 30.000). Unabhängig von deiner möglichen Steuerhinterziehung gibt es auch andere Beispiele die eine Meldung an die Finanz zu Folge haben: Überweisung von EUR 55.000 von einem Girokonto für den Kauf eine Pkw oder eine Überweisung (Schenkung) an ein Kind in Höhe von EUR 55.000.

Nicht betroffen von der Meldepflicht sind Abflüsse von Geschäftskonten sowie Eigenübertragungen von Eigentümer auf ein anderes eigenes Konto bei derselben Bank. Eine Meldepflicht besteht jedoch dann, wenn die Übertragung auf eine andere Bank erfolgt oder von einem Privatkonto auf ein Geschäftskonto desselben Eigentümers durchgeführt wird.