Meldefrist 29.2.

Ende Februar müssen jedes Jahr einige Meldungen elektronisch übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt über ELDA (www.elda.at) bzw. die ÖSTAT (Statistik Austria).

Der Jahreslohnzettel wird an das Finanzamt oder den Krankenversicherungsträger übermittelt. Vergütungen an bestimmte Personengruppen (außerhalb eines Dienstverhältnisses) müssen an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt gemeldet werden. Dazu gehören z.B. Honorare an Vortragende, Vergütungen an Aufsichtsräte oder freie Dienstnehmer. Seit heuer müssen erstmalig auch Zahlungen in das Ausland für bestimmte Dienstleistungen (z.B. Vermittlungs- bzw. Beratungsleistungen) über EUR 100.000 gemeldet werden. Wird diese Meldepflicht vorsätzlich verletzt, drohen Strafen bis zu EUR 20.000.

Schwerarbeitstätigkeiten müssen an die zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet werden. Zur Beurteilung der Schwerarbeit hat das Ministerium eine Liste mit jenen Berufen veröffentlicht, bei denen eine Schwerarbeit angenommen wird. Darunter fallen z.B. BäckerIn, DachdeckerIn, Kellnerinnen oder Köchinnen.