Meldefrist 28. Februar

Bis Ende Februar müssen jedes Jahr einige Meldungen elektronisch übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt über ELDA

www.elda.at

bzw. die ÖSTAT (Statistik Austria). Sofern eine elektronische Meldung nicht möglich ist, muss die Meldung bis spätestens 31. Jänner 2015 in Papierform eingereicht werden.

Der Jahreslohnzettel muss an das Finanzamt oder den Krankenversicherungsträger übermittelt werden. Vergütungen an bestimmte Personengruppen (die außerhalb eines Dienstverhältnisses bezahlt werden) müssen an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Dazu gehören z.B. Provisionen an Bausparkassen- bzw. Versicherungsvertreter, Honorare an Vortragende, Vergütungen an Aufsichtsräte bzw. Stiftungsvorstände oder freie Dienstnehmer. Der Zahlungsempfänger muss diese Einnahmen in seiner Steuererklärung gesondert ausweisen.

Auch Schwerarbeitstätigkeiten müssen an die zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet werden. Die Erbringung von Schwerarbeit ermöglicht die Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension bereits ab der Vollendung des 60. Lebensjahres. Zur Beurteilung der Schwerarbeit wurde vom Ministerium eine Liste mit jenen Berufen veröffentlicht, bei denen eine Schwerarbeit angenommen wird. Darunter fallen z.B. BäckerIn, DachdeckerIn, BodenlegerIn aber auch Kellnerinnen oder Köchinnen.