Maßnahmen im Zusammenhang mit der Teuerung
Zur Entlastung der Arbeitnehmer hat der Nationalrat am 28.4.2022 das Energieentlastungspaket beschlossen. Aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten wird die Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50% erhöht werden.
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro von 0,50 € monatlich pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird der in diesem Zeitraum zu erstattende Betrag (SV-Rückerstattung, SV-Bonus) um insgesamt 100,- € erhöht werden, wobei sich der zu erstattende Betrag im Kalenderjahr 2022 um 60,- € und im Kalenderjahr 2023 um 40,- € erhöht. Die Aufrollung auf diese höheren Werte in der Lohnverrechnung muss vom Arbeitgeber laut dem Entwurf verpflichtend bis 31.8.2022 berücksichtigt werden, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.
Daneben werden die Erdgasabgabe und die Elektrizitätsabgabe zwischen dem 1.5.2022 und dem 30.6.2023 um rund 90% gesenkt. Für die Landwirte wird eine temporäre Agrardieselvergütung eingeführt.