Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Zuletzt wurden mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 die gesetzlichen Regelungen gegen Lohn- und Sozialdumping durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket verschärft. Mit dem kürzlich beschlossenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz werden mit Wirkung ab 01.01.2017 diese Rechtsgrundlagen in einem einheitlichen Gesetz klar und übersichtlich dargestellt.

Die Kollektivverträge beinhalten regelmäßig komplexe und nicht immer eindeutig handhabende Entlohnungsvorschriften. Werden diverse Zulagen nicht gewährt oder falsche Einstufungen vorgenommen, kann dies bereits zu einer Unterentlohnung und somit zu einer empfindlichen Verwaltungsstrafe führen. Die Unterentlohnungsthematik betrifft auch ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Österreich entsenden oder überlassen.

Wie schon bisher können Gehaltsbestandteile, die nicht dem Entgeltbegriff unterliegen (zB freiwillige Zuwendungen) auf eine allfällige Unterentlohnung angerechnet werden. Dagegen können Aufwandersätze und Sachbezüge nicht angerechnet werden. Neben der Entsendung ist nun auch bei der Überlassung von Arbeitskräften monatlich eine aliquote Sonderzahlungen abzurechnen, wobei die begünstigte Besteuerung verloren geht.