Letzte Steuerinfos zum Jahresende
Die sogenannten Topf-Sonderausgaben (dazu zählen Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung) können 2021 nicht mehr abgesetzt werden. Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar. Einmalzahlungen können per Antrag auf 10 Jahre verteilt geltend gemacht werden. Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zB Behinderungen, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar. Krankheitskosten sind grundsätzlich von der erkrankten Person selbst zu tragen, wobei der erkrankten Person ein steuerfreies Einkommen von 11.000,- € bleiben muss. Daher können Krankheitskosten von (Ehe-)Partnern übernommen und abgesetzt werden, wenn ohne Übernahme der Kosten das Einkommen des erkrankten Partners unter das steuerliche Einkommen fallen würde. Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens 3.056,94 € investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2021 von 129,92 €. Die prämienbegünstigten Einzahlungen können auch für jedes Kind getätigt werden. Als Bausparprämie bekommt man, wie in den Vorjahren, für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200,- € pro Jahr noch 18,- €.