Letzte Steuerinfos zum Jahresende
Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens 2.742,98 € investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2017 von 116,58 €. Die prämienbegünstigten Einzahlungen können auch für jedes Kind getätigt werden. Als Bausparprämie bekommt man, wie im Vorjahr, für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200,- € pro Jahr noch 18,- €. Für alle Verkäufe von Aktien und sonstigen Kapitalanlagen fällt für das sogenannte Neuvermögen die Wertpapiergewinnsteuer von 27,5% an. Zum Neuvermögen zählen alle seit dem 01.01.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds, sowie alle anderen ab dem 01.04.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen und Derivate). Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen, jedoch nicht mit Sparbuchzinsen ausgeglichen werden.
Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr (bei behinderten Kindern das sechzehnte Lebensjahr) können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 2.300,- € pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung 2017 unter pädagogisch qualifizierter Betreuung können steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin nicht abzugsfähig sind das Schulgeld und Kosten für Nachhilfeunterricht.