Lehrlingsbonus

Um die Unternehmen auch während der COVID-Krise bei der Fachkräfteausbildung zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Lehrlingsbonus beschlossen. Er dient zur Abdeckung der Kosten die mit der Lehrlingsausbildung verbunden sind. Für die Einstellung neuer Lehrlinge im Zeitraum vom 16.3.2020 bis 31.10.2020 erhalten die Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 der in zwei Tranchen ausbezahlt wird. Ausgenommen von dieser Förderung sind Gebietskörperschaften und politische Parteien.

Die erste Tranche (EUR 1.000) wird nach Eintragung des Lehrvertrages bei der Lehrlingsstelle und die zweite Tranche (EUR 1.000) nach der Probezeit von 3 Monaten ausbezahlt. Wird das Lehrverhältnis während der Probezeit aufgelöst, muss der Lehrlingsbonus (Tranche 1) wieder zurückbezahlt werden. Für die bereits übermittelten Lehrverträge (Einstellung ab 16.3.2020) kann der Bonus rückwirkend beantragt werden.

Für Klein- und Kleinstbetriebe wurde der Bonus nochmals aufgestockt. Kleinstbetriebe (bis 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio Umsatz) erhalten einen zusätzlichen Bonus von EUR 1.000 – in Summe somit EUR 3.000. Kleinbetriebe (bis 50 Mitarbeiter und unter 10 Mio Umsatz) erhalten einen zusätzlichen Bonus von EUR 500 – in Summe somit EUR 2.500.

Der Antrag muss vom Lehrberechtigten spätestens drei Monate nach Erfüllung der Fördervoraussetzungen (d.h. Ablauf der Probezeit) online bei Lehre Fördern-Online-Service oder bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen eingebracht werden.