Krankenversicherung im GSVG

Selbständig Erwerbstätige können ihre Krankenversicherung in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft individuell gestalten. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach der Höhe der Einkünfte im drittvorangegangenen Jahr. Es wird zwischen der Sach- und der Geldleistungsberechtigung unterschieden. Wenn die sog. „Sachleistungsgrenze“ (EUR 73.079,99) überschritten wird, besteht eine Geldleistungsberechtigung. Geldleistungsberechtigte werden im Krankheitsfall als Privatpatienten behandelt und erhalten die bezahlten Rechnungen (maximal 80%) rückvergütet. Sachleistungsberechtigte werden auf Patientenschein behandelt.

Einige Leistungen sind für beide gleich geregelt. Unterschiede gibt es z.B. bei der freien Arztwahl, bei Spitalsbehandlungen („Sonderklasse“), dem Medikamentenbezug oder bei Zahnbehandlungen. Wenn das Einkommen unter der Sachleistungsgrenze liegt, besteht die Möglichkeit in die Geldleistungsberechtigung zu „optieren“. Die Option kostet bei der „vollen Geldleistungsberechtigung“ € 107,30 pro Monat. Sie beginnt mit dem Monatsersten nachdem der Antrag gestellt wurde und kann frühestens mit Ende des nächst folgenden Kalenderjahres wieder beendet werden.

Geldleistungsberechtigte zahlen für eine private Spital-Zusatzversicherung zumeist eine deutlich geringere Prämie als Sachleistungsberechtigte. Die Meldepflicht gegenüber der privaten Versicherung liegt beim Kunden. Eine Rückerstattung von zu viel entrichteten Versicherungsprämien ist nicht vorgesehen.