Krankenversicherung in der SVS

Selbständig Erwerbstätige können ihre Krankenversicherung in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) individuell gestalten. Sie richtet sich nach der Höhe der Einkünfte im drittvorangegangenen Jahr. Es wird zwischen der Sach- und der Geldleistungsberechtigung unterschieden. Wenn die sog. „Sachleistungsgrenze“ (EUR 79.379,99) überschritten wird, besteht eine Geldleistungsberechtigung. Geldleistungsberechtigte werden im Krankheitsfall als Privatpatienten behandelt und erhalten die bezahlten Rechnungen nach dem Vergütungstarif rückvergütet. Sachleistungsberechtigte werden auf Patientenschein behandelt und bekommen den Selbstbehalt von der SVS vorgeschrieben.

Einige Leistungen sind für beide gleich geregelt. Unterschiede gibt es z.B. bei der freien Arztwahl, bei Spitalsbehandlungen („Sonderklasse“), dem Medikamentenbezug oder bei Zahnbehandlungen. Wenn das Einkommen unter der Sachleistungsgrenze liegt, besteht die Möglichkeit in die Geldleistungsberechtigung zu „optieren“. Die Option kostet bei der „vollen Geldleistungsberechtigung“ € 116,68 pro Monat. Sie beginnt mit dem Monatsersten nachdem der Antrag gestellt wurde und kann frühestens mit Ende des nächst folgenden Kalenderjahres wieder beendet werden.

Geldleistungsberechtigte zahlen für eine private Spital-Zusatzversicherung zumeist eine geringere Prämie als Sachleistungsberechtigte. Die Meldepflicht gegenüber der privaten Versicherung liegt beim Kunden. Eine Rückerstattung von zu viel entrichteten Versicherungsprämien ist nicht vorgesehen.