Kosten einer Privatklinik
06.09.2021
Das Bundesfinanzgericht hatte dieses Jahr eine Entscheidung zu fällen, ob die Ausgaben für eine Privatklinik eine außergewöhnliche Belastung darstellen kann. Die Beschwerdeführerin verletzte sich an der linken Schulter und wurde im Krankenhaus konservativ behandelt. Aufgrund von Lähmungserscheinungen in der Hand wurde von einem Neurochirurgen die Dringlichkeit einer sofortigen Operation attestiert.
Ein Termin in einem öffentlichen Krankenhaus konnte jedoch nicht zeitnah zugesagt werden. Daher wurde die Frau am gleichen Tag in einer Privatklinik aufgenommen, am nächsten Tag operiert sowie am folgenden Tag wieder entlassen. Die Kosten für die Klinik inklusive Arzthonorare summierten sich auf € 13.034,95, wobei die Krankenkasse € 3.106,95 übernahm.
Dem Gerichtshof lag ein Schreiben zweier Ärzte vor, dass mit ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen zu rechnen gewesen wäre, wenn man auf einen Termin in einem öffentlichen Krankenhaus zugewartet hätte.
Der Gerichtshof entschied zugunsten der Frau und anerkannte ausnahmsweise die Ausgaben der Privatklinik als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt, da eine sofortige Operation medizinisch indiziert gewesen sei. Allerdings wurde dagegen vom Finanzministerium eine Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht.