Kfz Sachbezug
Mit Beginn des Jahres 2016 wurden die Sachbezugswerte für privat genutzte Dienstfahrzeuge geändert. Der monatliche Sachbezugswert wurde auf 2% der Anschaffungskosten (max. EUR 960 pro Monat) erhöht. Für schadstoffarme Autos beträgt der Sachbezug 1,5% der Anschaffungskosten (max. EUR 720 pro Monat). Als schadstoffarm gilt ein Auto, dessen maximaler CO2 Ausstoß 130g/km nicht überschreitet. Dieser Grenzwert wird mit 1.1.2017 auf 127g/km abgesenkt.
Welcher Grenzwert für die Berechnung des Sachbezugswertes zum Ansatz kommt richtet sich nach dem Anschaffungszeitpunkt eines Fahrzeuges. Dabei ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (in der Regel die Schlüsselübergabe) entscheidend. Überschreitet ein im Jahr 2016 (oder davor) angeschafftes Fahrzeug den Grenzwert von 130g/km nicht, kann der begünstigte Sachbezugswert auch in den Folgejahren angesetzt werden.
Bei Gebrauchtfahrzeugen wird auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung abgestellt. Für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen gibt es keinen Sachbezug. Wird ein Dienstfahrzeug nachweislich im Durchschnitt nicht mehr als 6.000 km jährlich für Privatfahrten genutzt, wird der halbe Sachbezugswert angesetzt. Für den Fall, dass ein Dienstfahrzeug nur gelegentlich oder sehr selten für Privatfahrten genutzt wird, kann auch ein Sachbezug auf Basis der privat gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Fahrten in einem Fahrtenbuch.