Kassenrichtlinie 2012

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Information über Registrierkassen und Kassensysteme neu veröffentlicht, die zu offenen Fragen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Stellung nimmt. In Folge der fortschreitenden technischen Entwicklung von Kassensystemen soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und Kassenhersteller dahingehend erhöht werden, welche Grundaufzeichnungen nach Ansicht der Behörde zu führen sind.
Als Hauptkriterium wird das elektronische Radierverbot festgelegt, nachdem alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig und lückenlos zu erfassen sind und jede Veränderung des ursprünglichen Inhalts ersichtlich bleiben muss. Neu ist dazu eine entsprechende Überprüfungsmöglichkeit einzurichten, die den Nachweis der geforderten richtigen Erfassung entsprechend leicht und sicher dokumentieren kann.
Diese Dokumentation ist für das BMF erst dann erfüllt, wenn alle Grundaufzeichnungen und Berichte, die mit einem Geschäftsfall zusammenhängen aufbewahrt werden, also auch zB Belege aus dem Bestellwesen oder Reservierungen. Die zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherung sind jedenfalls bis Ende 2012 umzusetzen, sonst drohen Schätzungen durch die Abgabenbehörden.