Kapitalerträge werden stärker besteuert

Die im Ministerrat beschlossene Steuerreform sieht eine Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25% auf 27,5% ab dem Jahr 2016 vor. Es ist zu erwarten, dass von dieser Erhöhung nicht nur Dividenden erfasst sind, sondern auch Ausschüttungen und Zuwendungen von Stiftungen. Lediglich für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten soll eine Ausnahme kommen.

Beispiel Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer zahlt nach der geplanten Tarifreform bei einem Gewinn von EUR 100.000,00 unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages EUR 35.930,00 an Einkommensteuern, das sind ca. 36% Steuerbelastung. Wenn er seinen Betrieb in der Rechtsform einer GmbH führt und alle Gewinne ausschütten möchte, erhöht sich durch die neue KESt seine Gesamtsteuerbelastung von derzeit 43,75% auf 45,625%.

Ausschüttungen vorziehen

Bei den typischen Familiengesellschaften kann dieser Nachteil durch Geschäftsführerbezüge der geschäftsführenden Anteilseigner reduziert werden. Aus Sicht der Steuerberatung sind daher 2015 noch mögliche Ausschüttungen vorzuziehen und ab 2016 die Geschäftsführerbezüge nach oben anzupassen. Das bedeutet für die Gesellschaft statt Eigenkapitalaufbau einen Kapitalabfluss, ein gewollte Folge der Steuerreform?