Jahressteuergesetz 2018
Das Bundesministerium für Finanzen hat den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2018 (JSTG 2018) zur Begutachtung versandt. Von der Idee her sollen in Zukunft alle Änderungen in den Steuergesetzen einmal im Jahr in einem JSTG umgesetzt werden. Die Neuerungen werden dann in der Regel ab dem nächsten Jahr zur Geltung kommen.
Dieser Entwurf sieht zwei wesentliche Neuerung vor: wenn Infrastrukturbetreiber (Strom, Gas, Fernwärme, Mineralrohstoffe) Entgelte für Leitungsrechte ausbezahlen, wird die Besteuerung neu durch einen Steuerabzug in Höhe von 10% endbesteuert. Ist der Grundeigentümer eine Körperschaft, werden nur 8,25% vom Energieunternehmen einbehalten und mit einer Jahreserklärung ans Finanzamt abgeführt.
Neu wird im Körperschaftsteuergesetz eine sogenannte „Hinzurechnungsbesteuerung“ für bestimmte Passiveinkünfte (zB Lizenzen) vorgesehen, die im Ausland von Tochterunternehmen erzielt werden. Zur Hinzurechnung kommt es nur, wenn die tatsächliche Steuerbelastung im Ausland nicht mehr als 12,5% beträgt. Im Ergebnis können diese Einkünfte nicht mehr in eine Steueroase verschoben werden, sondern werden zum inländischen Gewinn hinzugerechnet. Die Gesetzwerdung bleibt jeweils abzuwarten.