Jahresende: Steuertipps für Unternehmer

Unternehmer sollten vo dem Jahresende ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nochmals überprüfen. Ein paar Hinweise dazu:

Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können einen Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 Prozent des Gewinnes (max. EUR 45.350,00 pro Jahr) in Anspruch nehmen. Der Grundfreibetrag (max. EUR 3.900,00) steht allen zu. Voraussetzung für einen darüber hinausgehenden Freibetrag ist, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden. Dazu gehören abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. vier Jahren (z.B. Maschinen), aber auch bestimmte Wertpapiere (Wohnbauanleihen) mit einer Laufzeit von vier Jahren. Um den Freibetrag optimal zu nutzen, sollte der voraussichtliche Gewinn des Jahres 2015 berechnet und heuer noch investiert werden.

Energieabgabenvergütung: Produktionsbetriebe können sich die bezahlten Energieabgaben teilweise zurückerstattten lassen. Der Antrag für das Jahr 2010 kann noch bis zum 31.12.2015 gestellt werden.

Spenden: Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen (z.B. an Forschungseinrichtungen, Museen oder für Katastrophenhilfe) sind steuerlich absetzbar. Die Spenden können bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Gewinnes des laufenden Jahres 2015 abgesetzt werden - sie müssen jedoch bis spätestens 31.12.2015 geleistet werden.