Jahresabschluss 2016 – Änderungen

Seit 01.01. dieses Jahres ist das Rechnungslegungs-änderungsgesetz (RÄG) erstmals verpflichtend anzuwenden. Diese umfangreichste Novelle des Unternehmensgesetzbuches (UGB) seit mehreren Jahren bringt Neuerungen in zahlreichen Bereichen. Bei der Bilanzierung des Geschäftsjahres 2016 ergeben sich unter anderem Änderungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, hinsichtlich des Anhanges, des Lageberichts und der Konzernrechnungslegung.

Aus den Änderungen können sich auch steuerliche Aspekte ergeben. In vielen Fällen ist es möglich, diese Steuereffekte über mehrere Jahre zu verteilen. Im Anhang sind die Umstellungseffekte im Detail zu erläutern.

Auch im Bereich der Personalrückstellungen kann es zu einer Umstellung der Berechnungsmethodik führen. Zu den Neuerungen gehören unter anderem die Änderungen der Größenklassen, Änderungen zu den Ausschüttungssperren, umfassende Zuschreibungs-pflichten bei Werterhöhungen und die Umstellung der Bilanzierung latenter Steuern. Bei der Gliederung kommt zum Beispiel ein gesonderter Hauptposten für aktive latente Steuern dazu, dafür entfällt der gesonderte Ausweis für unversteuerte Rücklagen.