Investitionsprämie
Mit der COVID-19 Investitionsprämie wurde ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass die dafür vorgesehenen Mittel von 3 Mrd auf 5 Mrd EUR erhöht werden. Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7% der Anschaffungskoten und erhöht sich bei Investitionen im Bereich Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit Life-Science auf 14%. Die Förderung wird durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) abgewickelt.
Am 21.4.2021 hat die AWS in ihrem Fragenkatalog (FAQ) einige Klarstellungen veröffentlicht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gefördert, wenn sie abgeschrieben werden. Auch bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern gibt es eine Klarstellung. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen muss eine betriebliche Nutzung von mehr als 50% vorliegen. Darunter fallen auch Dienstnehmerfahrzeuge mit einem kleinen und großen Sachbezug.
Erleichterungen gibt es auch bei der Abrechnung der Investitionsprämie. Bisher war vorgesehen, dass bei einer positiven Förderzusage innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme und Bezahlung eine Endabrechnung über den AWS Fördermanager vorzulegen ist. Diese 3-Monatsfrist wurde gestrichen. Gemäß den neuen FAQ werden auch Sammelrechnungen akzeptiert, wenn die Investitionen auf eine nachvollziehbare und transparente Weise eindeutig den jeweiligen Förderprozentsätzen zugeordnet werden können. Dies gilt auch für Kleinteile, Anschaffungsnebenkosten und geringwertige Wirtschaftsgüter.