Investitionsprämie

Um der aufgrund der Corona-Pandemie zurückhaltenden Investitionstätigkeit österreichischer Unternehmen entgegenzuwirken, wurde vom Nationalrat ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen und eine neue Investitionsprämie beschlossen. Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von Unternehmen an österreichischen Standorten. Der Antrag kann im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Als Förderungswerber kommen bestehende und neu gegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich in Betracht.

Die Investitionsprämie wird in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt grundsätzlich 7 % der Neuinvestition. Für Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%. Explizit ausgeschlossen von der Prämie wurden klimaschädliche Investitionen (z.B. Investitionen in fossile Energieträger), unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.

Die Investitionsprämie ist steuerfrei und für die mit ihr in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben kommt es zu keiner Aufwandskürzung. Abgewickelt wird die Investitionsprämie über das AWS. Die genauen Details sollen in einer Förderrichtlinie geregelt und auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (www.bmdw.gv.at) veröffentlicht werden.